Altlünen – Soeben konnte man aus der Pressekonferenz von NRW Ministerpräsident Armin Laschet die entscheidende Information herauslesen, auf die wohl auch die allermeisten Tennisspieler in NRW seit Tagen und Wochen gewartet hatten. Ab morgen (07.05.2020) ist das Tennisspielen auf den vereinseigenen Plätzen wieder erlaubt. Mit Mundschutz, wie im Beitragsbild, muss man zwar nicht auf die Courts gehen, dennoch ist das Tennisspielen zunächst an strenge Hygienemaßnahmen und auch Verhaltensregeln gekoppelt (Details hierzu am Ende dieses Beitrags). Sollte sich hieran noch etwas ändern wird auch das umgehend bekanntgegeben. Um auf den Beginn der Sommersaison vorbereitet zu sein, hatte sich der Vorstand des TVA bereits am vergangenen Freitag (1. Mai 2020) zu einer ungewöhnlichen Sitzung zusammengefunden – selbstverständlich unter Einhaltung der 2-m-Abstandsregelung – um die Regeln festzulegen, nach denen beim TV Altlünen wieder Tennis gespielt werden kann.
Vorstandsitzung des TVA unter ungewöhnlichen Bedingungen
Neben den Regeln, die in den vergangenen Wochen schon von den Verbänden und der Landesregierung durchgesickert sind, gelten ab sofort bis auf weiteres folgende TVA-interne Punkte in Bezug auf die Platzordnung:
TVA-interne Regeln
Die Plätze 7 und 8 werden zunächst ausschließlich für das Jugendtraining freigegeben. Da auf Grund der Corona-Krise auch an den Schulen in NRW mit erheblichen Unterrichtsausfällen zu rechnen ist, soll der Tennisschule von Björn Louis auch das Training in den Morgenstunden ermöglicht werden. Eine Neubewertung dieser Regelung wir ggf. in den nächsten Tagen oder Wochen vorgenommen.
Der Mannschaftstrainingsplan, welcher bereits für die Sommersaison beim TV Altlünen aushängt, wird zunächst außer Kraft gesetzt. Gespielt werden kann bis auf weiteres nur im Rahmen der beim TVA »normalen Stundenregelung« (hierfür bitte den Platzbelegungsautomaten an der Kabine benutzen – falls jemand neue Buttons benötigt, kann er sich gerne an Technikwart Wilfried Hoffmann wenden).
Sollte es zu Verstößen gegen die »Corona Platzordnung« kommen, wird der Verein diese nicht dulden und im Falle einer ersten leichten Zuwiderhandlung eine Ermahnung aussprechen. Schwere sowie wiederholte Verstöße können temporäres Betretungsverbot der Vereinsanlage zur Folge haben.
Nach den Maßgaben, welche von der Staatskanzlei in Düsseldorf formuliert wurden – und die auch für die Vereine bei der Wiederaufnahme des Betriebs auf ihren Sportstätten bindend sind – muss jeder Verein mindestens einen Corona-Beauftragten benennen. Für den TVA sind das der 1. Vorsitzende Frank Kittel, Sportwart Carsten Müller und Technikwart Wilfried Hoffmann.
Die TVA Corona-Beauftragten Wilfried Hoffmann,
Carsten Müller und Frank Kittel
Nutzungsordung
für die Clubanlage des TV Altlünen 1956 e.V. – gültig ab 07.05.2020
Allgemeine Regelungen
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Die Gaststätte auf dem Vereinsgelände bleibt weiterhin geschlossen (eine Öffnung ab dem 11.05.2020 ist jedoch möglich). Der vom Gastwirt eingerichtete Lieferservice ist davon nicht betroffen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände, auch solchen, die über den Lieferservice bestellt wurden, ist untersagt. Davon ausgenommen sind Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
Das Verweilen auf der Terrasse ist weiterhin nicht zulässig.
Spiel- und Trainingsbetrieb
Auch während des Spiels ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Es sind nur Einzelspiele zulässig.
Die Bänke auf den Plätzen wurden der Verordnung entsprechend mit großem Abstand aufgestellt. Sie dürfen nicht verschoben werden. Bei ihrer Benutzung ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
Trainingseinheiten dürfen nur individuell oder in Kleingruppen bis maximal 3 Personen (einschließlich Trainer) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bis auf weiteres kein allgemeines Vereins- oder Mannschaftstraining möglich ist.
Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die benutzten Sport- und Trainingsgeräte. Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig, d.h. möglichst bei jedem Nutzerwechsel, zu desinfizieren. Es sollten nur die eigenen Bälle mit den Händen berührt werden.
Die Nutzung der Umkleidekabinen und der Duschen ist bis auf Weiteres nicht möglich, da hier zunächst die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen sichergestellt werden muss.
Der Vorstand des TV Altlünen 1956 e.V