Altlünen – Nachdem in diesem Jahr pandemiebedingt keine Mannschaft mit einem Abstieg rechnen muss, hat der Westfälische Tennisverband (WTV) entschieden, das auch jeder Spieler seine Leistungsklasse (LK) festschreiben lassen kann. Eine Festschreibung kann allerdings nur dann erfolgen, wenn im laufenden LK-Jahr (01.10.2018 – 30.09.2019) maximal zwei LK-relevante Einzel gespielt wurden. Für die Festschreibung gilt ein Einzel als ausgetragen, wenn der Spieler bei Mannschaftswettbewerben im Spielberichtsbogen eingetragen war und der betreffende Wettbewerb stattfand – bei Turnieren , wenn in diesem mindestens ein Spiel beendet wurde. Die Festschreibung muss von jedem Spieler selbständig vorgenommen werden. Die Anleitung dazu gibt es hier:

Antrag_auf_LK_Festschreibung